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Rechnungshof übt Kritik am EU-Haushaltsentwurf für 2028–2034
EU-News | 25.02.2026
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Wirtschaft

Rechnungshof übt Kritik am EU-Haushaltsentwurf für 2028–2034

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c. pixabay

Der Europäische Rechnungshof hat vor Risiken beim geplanten Europäischen Fonds und bei der Ergebnismessung von EU-Ausgaben gewarnt. Viele Umwelt‑ und Klimaindikatoren seien zu vage, mäßen vor allem Aktivitäten statt tatsächlicher Wirkungen und ließen breite Interpretationen zu; zumal die Vergleichbarkeit zwischen Mitgliedstaaten fehle.

Die Prüfung des Rechnungshofes (ECA) von zwei Gesetzentwürfen zeigt, dass am Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit von 2028 und 2034 noch nachgebessert werden muss. Die Prüfer*innen haben sowohl den neuen Europäischen Fonds unter die Lupe genommen, der finanzielle Unterstützung für Bereiche wie Zusammenhalt, Landwirtschaft und Sicherheit bieten soll (umgesetzt mit nationalen Plänen). Die zweite Stellungnahme betrifft eine neue Methode zur Leistungsmessung und Nachverfolgung der EU-Ausgaben. Da diese grundlegende Neuerungen enthält, warnten die Prüfer „vor zahlreichen Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und fordern strengere Schutzmaßnahmen“.

Besonders die Stellungnahme zum geplanten Europäischen Fonds hat es in sich. Es gibt zahlreiche Kritikpunkte mit Umwelt-, Klima- oder Naturschutzbezug.

Der Leistungsrahmen enthalte unklare Klima- und Umweltindikatoren. Die verwendeten Indikatoren seien häufig unpräzise und bezögen sich auf Aktivitäten statt auf Wirkungen. Dies lasse zu viel Interpretationsspielraum, erschwere Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten und damit sei die tatsächliche Wirksamkeit umweltpolitischer Maßnahmen kaum überprüfbar.

Auch überhöhte oder unpassende Klimakoeffizienten stießen bei den Prüfern auf Kritik. Die Berechnung des immerhin verpflichtenden Klima‑ und Umweltanteils (43 Prozent) erfolge über pauschale Koeffizienten, die laut Prüfung teils überhöht oder realitätsfern seien. Damit könne es zu künstlich aufgeblähten Klimaleistungen (green‑labelling) kommen, ohne dass tatsächlich Umweltwirkungen erbracht werden.

Darüber hinaus kritisiert der ECA, dass Umwelt- und Klimaziele im Wettbewerb anderer Prioritäten untergehen könnten. Denn die Nationalen Pläne (NRP) müssten sehr viele unterschiedliche EU‑Prioritäten abdecken. Da Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Sicherheit, Digitalisierung und vieles mehr gleichzeitig adressiert werden sollen, bestehe die Gefahr:

  • dass Umwelt- und Klimaschutz verwässert werden,
  • dass Mitgliedstaaten aus Budgetdruck andere Bereiche bevorzugen,
  • dass Klima- und Naturschutz nicht ausreichend ambitioniert umgesetzt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt seien fehlende Präzisierung bei Umweltvorgaben. Die horizontalen Umweltprinzipien wie der Schutz der Umwelt oder das Nichtschädigungsprinzip (Do not signifikant harm) seien zwar erwähnt, aber nicht konkret operationalisiert und die Umsetzung bleibe weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen. Außerdem blieben Kontrolle und Nachweis der Einhaltung bisher unklar.

Da Zahlungen künftig an „Meilensteine“ statt an tatsächlich angefallene Kosten gebunden sind, entsteht ein Risiko dass Umweltvorgaben weniger streng kontrolliert werden und Projekte mit mangelnder Umweltwirkung trotzdem Zahlungen erhalten. Wegen der potenziell schwachen Umweltkontrolle im neuen Finanzierungsmodell könnten auch nicht alle umweltrelevanten Grundsätze (zum Beispiel Naturschutz, Wasserrecht, Vorgaben aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) konsequent geprüft werden.

Nicht zuletzt werde das „Do No Significant Harm“-Prinzip (DNSH) kaum konkretisiert: Vage Definition, keine klaren Prüfkriterien und Bewertungsstandards. Dadurch sinke die Verbindlichkeit von Umwelt- und Naturschutznormen.

Bezogen auf die Finanzierung der Landwirtschaft gebe es außerdem Unsicherheiten auf deren Umweltwirkung. Da die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ins Gesamtsystem integriert werden soll, gebe es Unklarheiten darüber, welche Interventionen wirklich output‑basiert und umweltwirksam sind. Es bestehe die Gefahr, dass Umweltleistungen (zum Beispiel Biodiversität, Bodenschutz, Wasserqualität) unter die Räder kommen. Und da weiterhin eine starke Abhängigkeit von Flächenzahlungen bestehe, könne die ökologische Wirkung nicht garantiert werden. [jg]

Europäischer Rechnungshof zum EU-Haushalt 2028-2034 (Europäischer Fonds und Ergebnismessung bei EU-Ausgaben)