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Bodenschutz, Anti-Entwaldung und Leitlinien für geschützte Arten
EU-News | 09.12.2021
#Landwirtschaft und Gentechnik #Bodenschutz #Wald #Biodiversität und Naturschutz

Bodenschutz, Anti-Entwaldung und Leitlinien für geschützte Arten

Fruchtbarer Boden
© AdobeStock/Ganka
Fruchtbarer Boden

Die Bodenstrategie erreicht die erste Ausschusssitzung. Deutschland ist laut Koalitionsvertrag auf EU-Ebene für verbindliche Ziele. Die Waldschutzorganisation FERN analysiert Plus- und Schwachpunkte des Verordnungsvorschlags für entwaldungsfreie Produkt. Und im Amtsblatt ist der Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie erschienen.

Boden als lebensnotwendige Ressource

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat in seiner Sitzung am 6. Dezember über die von der EU-Kommission am 17. November vorgelegte EU-Bodenstrategie (EU-News 17.11.2021) diskutiert. Von der EU-Kommission skizzierte Delgado Rosa Umberto die Inhalte der EU-Bodenstrategie mitsamt der darin enthaltenen Zeitpläne (Folien des Vortrags). Anschließend ergriffen EU-Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen das Wort. Die Positionen reichten von der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, dem Schutz der Rechte der Landbesitzer über die Reduzierung des Flächenverbrauchs bis hin zur Forderung nach einer Verordnung statt einer Richtlinie, da diese verbindlicher sei. Grundsätzlich unterstützte der Umweltausschuss den Vorschlag der EU-Kommission, auch wenn keine Abstimmung erfolgte. Mehrere MdEPs plädierten dafür, das geplante Gesetz für Bodengesundheit spätestens Anfang 2023 vorzulegen, damit die Chance zur Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen könne.

Das Thema Boden steht am 20. Dezember auch auf der Tagesordnung des Umweltrates. Verschiedene Umweltverbände in der EU versuchen hinter den Kulissen, ihre Ministerien zu überzeugen, dass es endlich rechtlich verbindliche Schutzziele für die Böden gibt. Im Koalitionsvertrag der neuen deutschen Bundesregierung heißt es beim Thema Boden und EU auf Seite 41: „Auf EU-Ebene werden wir uns für einen verbesserten Schutz der Böden und verbindliche Regelungen einsetzen.“ Damit scheint die jahrelange Blockadehaltung Deutschlands in puncto Bodenschutz Geschichte zu sein.

FERN-Analyse des Anti-Entwaldungsgesetzes

Die Waldschutzorganisation FERN hat den Mitte November vorgelegten Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Produkte (EU-News 17.11.2021) analysiert. Es gibt Ausführungen zu den positiven Punkten, verbesserungsbedürftigen Inhalten und ganz klar als negativ bezeichneten Bestandteilen.

Positiv

  • Die Zertifizierung ist als Teil einer Risikobewertung zu nutzen, aber Ersatz für eine Sorgfaltsprüfung, das heißt, eine vollständige Rückverfolgbarkeit der Lieferkette ist erforderlich.
  • Es gibt stärkere Durchsetzungsmechanismen als bei der EU-Holzverordnung.
  • Die Verordnung baut auf anderen wichtigen Instrumenten wie Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT) zur Gewährleistung der Legalität von Holz auf.

Nachbesserbar

  • Der Verordnungsvorschlag enthält problematische Definitionen.
  • Es gibt Ausnahmen für einige Unternehmen, einschließlich des Finanzsektors.
  • Es wird nur eine begrenzte Anzahl von Rohstoffen abgedeckt.
  • Unklare und unvollständige Länderrisikobewertung
  • Nur vage Vision für Partnerschaften, es fehlen Handlungsanreize und Unterstützung für lokale Gruppen, ein Fahrplan für die im Lande durchzuführenden Veränderungen sowie dessen Entwicklung im Rahmen von Multi-Stakeholder-Prozessen.
  • Zu lange Umsetzungsfristen.

Negativ

  • Die Verordnung zielt nur darauf ab, die EU-Lieferketten zu bereinigen.
  • Fehlende Einbeziehung internationaler Standards für gewohnheitsrechtliche Eigentumsrechte.
  • Begrenzter Geltungsbereich bei der Einbeziehung von Ökosystemen.
  • Kein Zugang zu Gerichten und Rechtssicherheit.
  • Unzureichende Unterstützung und Begleitmaßnahmen
  • Fehlende Maßnahmen für kleinbäuerliche Betriebe.

Neue Leitlinien: Wie wird Artikel 12 der FFH-Richtlinie rechtskonform umgesetzt?

Der „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie“ ist im Amtsblatt erschienen. Der Leitfaden richtet sich an nationale, regionale und lokale Behörden, Naturschutzverbände und sonstige für die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zuständige oder daran beteiligte Organisationen sowie an Interessenträger. Ihnen soll er helfen, wirksame und pragmatische Methoden zur Anwendung der Bestimmungen zu entwickeln, bei denen der rechtliche Rahmen vollständig eingehalten wird. Der Leitfaden gliedert sich in drei Hauptkapitel. Kapitel 1 befasst sich mit dem Stellenwert des Artenschutzes innerhalb des Gesamtsystems der FFH-Richtlinie. In Kapitel 2 wird ausführlicher auf die einschlägigen Rechtsvorschriften von Artikel 12 der Richtlinie eingegangen. In Kapitel 3 werden die möglichen Ausnahmen gemäß Artikel 16 näher untersucht. Außerdem werden bewährte Verfahren vorgestellt und Gerichtsurteile interpretiert. [jg]



ENVI-Sitzung am 6. Dezember: Videoübertragung (ab ca. 13:37 Uhr)



FERN: EU Regulation on deforestation-free products: What’s in the new proposal and what does it mean



Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie im Amtsblatt