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EU will Elfenbeinhandel verbieten
EU-News | 29.01.2021
#EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

EU will Elfenbeinhandel verbieten

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c. pixabay

Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Verbot des Elfenbeinhandels in der EU vorgeschlagen. Ausnahmen soll es nur für Musikinstrumente geben, die vor 1975 legal erworben wurden, und für den EU-internen Handel mit Antiquitäten, der nur mit einer Genehmigung möglich sein wird. Die Frist zur Abgabe von abschließenden Kommentaren läuft am 26. Februar ab. 

Der Vorschlag enthält einen Verordnungsentwurf und einen Leitfaden der Kommission und soll bisherige Vorschriften vereinfachen sowie die Arbeit der Vollzugsbehörden erleichtern. Die EU-Kommission sende damit "ein klares Signal, dass Elfenbein keine Ware ist und dass wir den Handel damit verbieten müssen", so Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans, auch wenn "die EU nicht als Problemregion in Bezug auf den illegalen Elfenbeinhandel" gelte. Außerdem steht auch in der EU-Biodiversitätsstrategie die Verpflichtung, die Regeln für den Elfenbeinhandel in der EU weiter zu verschärfen. Der Vorstoß hat eine längere Geschichte. So gab es bereits seit Jahren Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen, das EU-Parlament forderte Verbesserungen auch international (EU-News 22.09.2016), es erfolgte eine öffentliche Konsultation sowie Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen. Einzelne Mitgliedstaaten wie Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Belgien haben schon vorher Verbote erlassen.

„Wir fordern, den kommerziellen Handel mit angeblich antiken Elfenbeinschnitzereien zu verbieten, weil er ermöglicht, illegales Elfenbein in den Handel einzuschleusen. Zudem haben die neuen Regeln teilweise nur Empfehlungscharakter - um den lukrativen Elfenbeinhandel rechtssicher zu stoppen, muss die EU ihre Artenschutzverordnung ändern.“
Daniela Freyer, Pro Wildlife

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung des Elfenbeinhandels in und aus der EU ist aus Sicht von Pro Wildlife ein deutlicher Fortschritt – die Kommission habe ihren letzten Entwurf vom Oktober 2020 immerhin deutlich nachgebessert. Die Organisation begrüßt beispielsweise, dass Ausfuhren nur noch für in Musikinstrumenten enthaltenes Elfenbein möglich sein soll, das vor 1975 erworben wurde, und der Handel mit ganzen Stoßzähnen in der EU weitgehend verboten werde. Die Forderung nach einem vollständigen Verbot des kommerziellen Elfenbeinhandels (mit wenigen gut begründeten Ausnahmen zum Beispiel für Museen und Musikinstrumente) erfülle der Vorschlag allerdings nicht. Innerhalb der EU mache der Verkauf von angeblich "antiken" Elfenbeinschnitzereien einen Großteil des Handels aus. Dieser soll laut Vorschlag weitergehen, wenn auch zukünftig nur noch mit Genehmigung. In der Praxis sei es allerdings nicht leicht, festzustellen, ob es sich tatsächlich um altes Elfenbein handelt, das älter als 1947 sein muss. Ein weiteres Manko sei, dass die neue Regelung in vielen Bereichen nur Empfehlungscharakter (guidance) hat. Damit die neuen Regeln rechtsverbindlich werden und dauerhaft gültig sind, fordert Pro Wildlife, ein umfassendes Elfenbein-Handelsverbot in der EU-Artenschutzverordnung zu verankern.

"Endlich", freute sich der International Fund for Animal Welfare (IFAW). "Diese Version ist wesentlich strenger als vorherige Vorschläge und wird den Elfenbeinhandel in der EU und darüber hinaus nun endlich wirksam bekämpfen", sagte Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. Seine Organisation werde sich an der Kommentierung des Vorschlags beteiligen. Denn die Existenz legaler Elfenbeinmärkte in der EU und anderswo böte Kriminellen die Möglichkeit, illegales Elfenbein von gewilderten Elefanten in den Markt zu schleusen. Es sei an der Zeit, dass die EU entschlossen handelt und den EU-Binnenmarkt für Elfenbein ein für alle Mal schließt, so IFAW. [jg]

Pressemitteilung EU-Kommission und Link zur öffentlichen Seite: Kommentare bis 26.02.2021

Für Rückfragen an Pro Wildlife/Daniela Freyer

Reaktion IFAW

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