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Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Natur- und Umweltschutz
EU-News | 23.09.2021
#Emissionen #Kreislaufwirtschaft #EU-Umweltpolitik #Chemikalien

Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Natur- und Umweltschutz

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Die EU-Kommission hat im September zahlreiche Verfahren gegen Mitgliedstaaten wegen Verstößen gegen Rechtsvorschriften in Sachen Umwelt und Naturschutz eingeleitet.  

So bemängelt die Kommission die nationalen Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Luftverschmutzung in Österreich, Zypern, Griechenland und Frankreich und fordert die Länder auf, diese zu aktualisieren.

Die Slowakei muss die nationalen Regeln zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen nachbessern, weil diese nicht mit der entsprechenden Richtlinie in Einklang stehen.

Spanien wird erneut ermahnt, seinen Verpflichtungen aus der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat-Richtlinie und einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-461/14) nachzukommen. Dabei geht es um den den Bau einer Eisenbahnstrecke durch das besondere Schutzgebiet „Campiñas de Sevilla“ in Andalusien, der zur Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und die Störung geschützter Vogelarten führte. Die Auflagen des Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 hat das Land noch nicht vollständig erfüllt.

An Kroatien erging ein Schreiben, in dem das Land aufgefordert wird, einem Urteil des Gerichtshofs zur Abfallbewirtschaftung nachzukommen. Es geht um nicht ordnungsgemäß entsorgte Rückstände aus der Verarbeitung von Siliziummangan. Diese gefährden die menschliche Gesundheit und schaden der Umwelt.

Des Weiteren fordert die Kommission Slowenien und Spanien auf, die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen.  

Malta ist angehalten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sein Natura-2000-Netz zu vervollständigen. Dafür seien weitere wissenschaftliche Studien zu seinen geschützten Meereslebensräumen außerhalb von 25 Seemeilen durchzuführen und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zu ermitteln.

Bulgarien muss seinen Verpflichtungen aus der Hochwasserrichtlinie nachkommen. Dafür muss das Land Informationen über die Überprüfung seiner vorläufigen Hochwasserrisikobewertungen vorlegen und diese gegebenenfalls aktualisieren.

An Irland geht die Anweisung, seine Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern vor Verschmutzung zu verbessern, damit die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern keine Gefahr für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt.

Schließlich fordert die Kommission Spanien und Frankreich auf, in der Fischerei sicherzustellen, dass die Verpflichtungen zur Überwachung und Durchsetzung der Pflicht zur Anlandung eingehalten werden. [mbu]

Übersicht aller Verfahren (September 2021)

Von der Mahnung bis zur Klage: Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich

Der DNR-Steckbrief vom Juli informiert kompakt darüber, wie Vertragsverletzungsverfahren funktionieren, welche Verfahren Deutschland betreffen und wie es im europäischen Vergleich dasteht. Lesen Sie außerdem, wie sich die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht in den letzten Jahren verändert hat und was die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen sich für die Durchsetzung der EU-Gesetze vorgenommen hat.

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