Umweltleistungen in der Agrarpolitik endlich honorieren – beschlossene Maßnahmen nicht weiter verschleppen

Berlin – Anlässlich der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes durch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:
„Während die EU-Kommission Umweltstandards in der EU-Agrarförderung zunehmend aushöhlt, legen auch die Regierungsfraktionen in Berlin den Rückwärtsgang ein – und das als erste agrarpolitische Maßnahme der neuen Legislatur. Vergangenes Jahr hat der Deutsche Bundestag beschlossen, zusätzliche Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung und zur Verbesserung der Biodiversität einzuführen. Doch anstatt den Betrieben damit zügig finanzielle Anreize für eine naturverträglichere Wirtschaftsweise zu bieten, soll die Einführung dieser freiwilligen Maßnahmen nun um ein weiteres Jahr verschoben werden. Das ist ein verheerendes Signal an alle landwirtschaftlichen Betriebe, die bereit sind, Verantwortung für Natur-, Klima- und Tierschutz zu übernehmen.
Dabei ist klar: zusätzliche Praktiken zum Schutz der Umwelt sollen sich für die Landwirtschaft lohnen. Die Verwendung der EU-Agrargelder zur Honorierung von Umweltleistungen entspricht zudem dem breiten gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft. Hinzu kommt: Eine erneute Verschiebung widerspricht dem Koalitionsvertrag, in dem CDU/CSU und SPD klar zusagen, Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu steigern. Diesen Anspruch gilt es jetzt einzulösen. Wir appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, an der Einführung der Öko-Regelungen festzuhalten und die Vergütung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaftsbetriebe auszubauen, anstatt die überfälligen und bereits beschlossenen Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Das voranschreitende Artensterben in der Agrarlandschaft duldet keinen Aufschub."
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