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EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) angenommen
EU-News | 23.10.2025
#Biodiversität und Naturschutz #Bodenschutz #EU-Umweltpolitik #Landwirtschaft und Gentechnik

EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) angenommen

Boden_c._Pixabay

Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) final angenommen. Trotz deutlicher Abschwächungen gibt sich die Europäische Union damit erstmals ein Gesetz für den Bodenschutz. Der Druck der Agrar- und Forstlobby zur Verhinderung war nicht erfolgreich. Umweltverbände reagierten erleichtert.  

Am 23. Oktober hat das Europäische Parlament die neue EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) angenommen. Damit gibt sich die Europäische Union nach zähen Verhandlungen erstmalig ein Gesetz zum Monitoring des Zustands der Böden in Europa. Die Richtlinie soll zum übergeordneten Ziel gesunder Böden bis zum Jahr 2050 beitragen. Trotz zahlreicher, teils massiver Abschwächungen des Gesetzestextes sehen Umweltverbände in der Verabschiedung einen wichtigen Teilerfolg. Denn selbst nach der Trilogeinigung im April (EU-News vom 22.04.2025) gab es starken Gegenwind: insbesondere seitens der Konservativen bestärkt von Bauernverbänden, der Forstwirtschaft sowie Teilen der Industrie. Dabei handelt es sich bei der nun verabschiedeten Richtlinie bereits um eine deutlich zurechtgestutzte Variante, des ursprünglich von der EU-Kommission angekündigten Gesetzes zur Verbesserung der Bodengesundheit (damals: „Soil Health Law“) (EU-News vom 7.7.2023). Noch bis kurz vor den finalen Abstimmungen im EU-Parlament haben zahlreiche Umweltorganisationen, darunter der DNR, die Dringlichkeit einer wirksamen Bodenüberwachung untermauert und die Abgeordneten aufgefordert der EU-Richtlinie zuzustimmen (NGO-Statement vom 15.10.2025). 

Richtlinie zielt auf Mitgliedstaaten, nicht auf Betriebsebene

Anstatt Verbesserung nun also zumindest Monitoring: Die Richtlinie sieht einen harmonisierteren Rahmen für die EU-weite Bodenüberwachung vor. Die Mitgliedstaaten sollen die Bodengesundheit anhand einheitlicher Bodenparameter (physikalische, chemische und biologische Parameter für jeden Bodentyp) und einer EU-Methodologie für die Beprobung beschreiben und bewerten. Dabei können sie auch auf bestehende nationale Methodologien zurückgreifen. Die Kommission will die Mitgliedstaaten durch die Stärkung ihres aktuellen EU-Bodenprobenprogramms LUCAS Soils unterstützen. Außerdem will sie finanzielle und technische Unterstützung anbieten.     

Entgegen der im Vorfeld verbreiteten Vorbehalte sieht die Richtlinie keine direkten Verpflichtungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vor. Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Unterstützungsmaßnahmen zur Bodenverbesserung anzubieten. Dazu zählen etwa erweiterte Angebote zu Schulungen oder externe Beratungen. Ebenso soll die Förderung von Forschung und Innovationen im Bereich Bodengesundheit verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten müssen zudem innerhalb von zehn Jahren eine öffentliche Liste potenziell kontaminierter Standorte erstellen und dort alle inakzeptablen Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit beseitigen. Außerdem soll 18 Monate nach Inkrafttreten eine vorläufige Beobachtungsliste mit neuen Stoffen erstellt werden, die erhebliche Risiken für Böden, menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Explizit genannt werden hierfür Pestizide und die Ewigkeitschemikalien PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen).

NGOs: Erster Schritt in die richtige Richtung

Für Caroline Heinzel, Referentin für Bodenschutz des Europäischen Umweltbüros (EEB) ist es beruhigend, „dass sich die Mehrheit der Europaabgeordneten gegen Populismus und Desinformation gewehrt und sich heute für die Böden Europas eingesetzt hat.“ Die Verabschiedung der Richtlinie zeige, dass Fortschritte noch möglich seien. Das Gesetz zur Bodenüberwachung sei nicht so streng wie erforderlich aber „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Heinze die Abstimmung. 

Kristine De Schamphelaere, Referentin für Landwirtschaft beim Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe, ergänzte: Auch wenn noch viel mehr getan werden müsse, „haben die politischen Entscheidungsträger*innen heute einen ersten historischen Schritt unternommen, um die gemeinsame Grundlage anzuerkennen: Ohne gesunde, lebendige Böden gibt es keine Zukunft.“ Sie verwies zudem auf die zahlreichen Stimmen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Landwirtschaft und von tausenden Bürger*innen, welche auf die Verabschiedung der Richtlinie zur Bodenüberwachung gedrängt hatten. 

Wie auch bei anderen Gesetzgebungen wird der Erfolg der Richtlinie von einer wirksamen Umsetzung abhängen. Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen. [bp]

Pressemitteilung EU-Parlament

Pressemitteilung EEB, PAN Europe, Environmental Coalition on Standards (ECOS)

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