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Neue Vertragsverletzungsverfahren im Juli
EU-News | 15.07.2021
#Emissionen #Kreislaufwirtschaft #EU-Umweltpolitik #Chemikalien

Neue Vertragsverletzungsverfahren im Juli

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Bevor sich Brüssel in die Sommerpause verabschiedet, veröffentlichte die EU-Kommission am Donnerstag ein kleines Paket neuer Vertragsverletzungsverfahren. Griechenland wird wegen schlechter Luftqualität vor den Europäischen Gerichtshof zitiert.

Luftqualität

Die bisherigen Bemühungen der griechischen Regierung im Kampf gegen Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft seien „unzufriedenstellend und unzureichend“ gewesen. Deshalb ist nach Ansicht der EU-Kommission jetzt der Gang vor Gericht fällig. Sie verklagt Griechenland wegen anhaltender Verletzungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Jahresgrenzwert für NO2 in der griechischen Hauptstadt war „kontinuierlich und dauerhaft“ überschritten worden.

Derzeit laufen verschiedene Verfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht ausreichend gegen die Luftverschmutzung in ihren Städten vorgehen. Erst im Juni hatte der EuGH Deutschland wegen anhaltender Verstöße gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie verurteilt (siehe EU-News vom 3.6.).

Deponien

Bulgarien ist seinen Verpflichtungen aus der Deponierichtlinie nicht nachgekommen und hat deshalb nun ein Aufforderungsschreiben erhalten. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2015 geurteilt hatte, dass 113 bulgarische Deponien die EU-Vorschriften nicht einhalten, hatte Bulgarien zwar verfügt, dass die entsprechenden Deponien keine Abfälle mehr annehmen. „Vollständig geschlossen und saniert“ seien 43 der Anlagen jedoch immer noch nicht. Die EU-Kommission forderte Bulgarien nun auf, dieser Pflicht innerhalb der nächsten zwei Monate nachzukommen.

Gefährliche Stoffe

Die bulgarische Regierung erhielt außerdem eine mit Gründen versehene Stellungnahme aus Brüssel. Darin forderte die EU-Kommission die korrekte Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie sei im bulgarischen Recht immer noch nicht ordnungsgemäß definiert. Auch erlaube die derzeitige Umsetzung es der Öffentlichkeit nicht ausreichend, Stellung zu nehmen und Informationen zu erhalten. Auch in dieser Sache hat Bulgarien zwei Monate Zeit, um erforderliche Maßnahmen zu treffen. Bereits letztes Jahr hatte die EU-Kommission ein Aufforderungsschreiben verschickt.

Radioaktive Abfälle

Kroatien, Polen und die Niederlande erhielten eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil sie Anforderungen der Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt haben. Die im Rahmen der Richtlinie von den Mitgliedstaaten zu erstellenden nationalen Programme mussten im Jahr 2015 vorgelegt werden. Die EU-Kommission stellte jedoch Mängel in den Programmen der drei Mitgliedstaaten fest. Diese sollen in den nächsten zwei Monaten behoben werden. In ihren Programmen legen die Regierungen fest, wie sie radioaktive Abfälle zu entsorgen gedenken. [km]

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse

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