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Politikmix: Ukraine, Batterien, Wahlrecht, Steuerpolitik und mehr
EU-News | 17.03.2022
#EU-Umweltpolitik #Europawahl #Kreislaufwirtschaft #Wirtschaft

Politikmix: Ukraine, Batterien, Wahlrecht, Steuerpolitik und mehr

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c. pixabay

Weitere Sanktionen für Russland wegen des Ukrainekriegs. Umweltrat zur Batterienverordnung. EU-Parlament nimmt 8. Umweltaktionsprogramm an. Verhandlungsführer wollen Reform des EU-Wahlrechts. Beschlüsse zum Recht auf Reparatur und zur öffentlichen Beschaffung. EU-Steuern auf dem Prüfstand: Manifest für grundlegende Reform der europäischen Fiskalpolitik.

Reaktionen auf den Ukrainekrieg

Die EU-Staats- und Regierungschefs verabschiedeten auf dem informellen Europäischen Rat am 10. und 11. März zur „Aggression Russlands gegen die Ukraine“ ihre Versailler Erklärung. Darin erkennt der Europäische Rat „die europäischen Bestrebungen der Ukraine“ (diese hatte Ende Februar einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt) an, sie sei Teil der „europäischen Familie“. Der Rat ersuchte die EU-Kommission „im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verträge zu dem Antrag Stellung zu nehmen“, gleiches gilt für die Anträge der Republik Moldau und Georgiens. Auch die G7 unter deutschem Vorsitz veröffentlichten am 11. März ein gemeinsames Statement. Am selben Tag zahlte die EU-Kommission der Ukraine eine Makrofinanzhilfe von 300 Millionen Euro aus. Die EU-Kommission hat wegen des fortdauernden Kriegs in der Ukraine am 15. März außerdem ein viertes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen .

Derweil verbietet die belarussische Regierung, die ebenfalls von der EU sanktioniert wird, den wichtigsten Umweltschutzverband, den Vogelschutzverband APB, berichten die Riffreporter. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen sind bereits verboten (EU-News 18.11.2021).

Umweltrat: Position zur Batterien-Verordnung steht

Nach dem EU-Parlament (EU-News 11.03.2022) hat heute auch der Umweltrat seine Position zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Stärkung der EU-Rechtsvorschriften über Batterien und Altbatterien festgelegt. In der Verhandlungsposition des Rates werden die Grundlagen des ursprünglichen Kommissionsvorschlags beibehalten und gestärkt, darunter der „Batteriepass”, strenge Beschränkungen für gefährliche Stoffe, ein Kohlenstoff-Fußabdruck für Batterien, eine erweiterte Herstellerverantwortung und die Verpflichtung, dass neue Batterien recycelte Materialien enthalten müssen, sowie Sorgfaltspflichten für die Lieferketten. Außerdem wird der Geltungsbereich der Verordnung auf fertige Batteriemodule und auf alle Batterien für Elektrofahrzeuge ausgedehnt. Damit ist der Weg frei für sogenannte Trilog-Verhandlungen aller EU-Organe, um sich auf den endgültigen Text in erster Lesung zu einigen.

EU-Parlament: 8. Umweltaktionsprogramm,  Europawahlen, öffentliche Beschaffung, Recht auf Reparatur

In und seit der Plenarsitzung der letzten Woche hat das EU-Parlament mehrere politisch relevante Entscheidungen getroffen.

Mit großer Mehrheit hat das Parlament am 10. März die im letzten Dezember mit dem Rat erzielte Einigung über das achte Umweltaktionsprogramm (8. UAP) beschlossen. Das 8.UAP soll die Umweltpolitik der EU bis 2030 leiten und mit dem europäischen Green Deal in Einklang bringen. Wichtig war dem EU-Parlament, dass die EU einen verbindlichen Rahmen entwickelt, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Abbau der Subventionen für fossile Brennstoffe zu überwachen und darüber zu berichten. Darüber hinaus soll eine Frist für die Beendigung der Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, festgelegt werden. Nicht zuletzt soll es bis 2023 eine neue Methodik zur Identifizierung anderer umweltschädlicher Subventionen geben. Das Ziel ist es, den Übergang der EU in eine klimaneutrale, saubere, kreislauforientierte und wohlhabende Wirtschaft zu beschleunigen.

Darüber hinaus einigten sich die Verhandlungsführer der größten EU-Parlamentsfraktionen laut dpa-Europaticker letzten Mittwoch auf eine gemeinsame Position zur Reform des Europawahlrechts. Damit verbunden ist die Einführung transnationaler Listen, also Parteien, die von vornherein gesamt- oder teileuropäisch auftreten, eine Geschlechterquotierung sowie die Einführung einer Sperrklausel für die großen Mitgliedstaaten. Die Piratenpartei nannte letztere einen „Affront gegen das Bundesverfassungsgericht“ und eine „schamlose Selbstbedienung“. Hätte bei den letzten Europawahlen bereits eine derartige Sperrklausel von 3,5 Prozent bestanden, wären „3,1 Millionen Wählerstimmen für sechs kleine Parteien wie die Piratenpartei, Freie Wähler und die PARTEI wertlos verfallen und deren Parlamentssitze stattdessen an das politische Establishment gegangen“. Noch ist die Entscheidung nicht verbindlich, denn das EU-Parlamentsplenum und auch der Rat und damit die nationalen Regierungen müssen noch zustimmen.

Öffentliches Beschaffungswesen: Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates haben sich am Montag auf die Einrichtung eines internationalen Beschaffungsinstruments (IPI) geeinigt. Das IPI soll laut informeller Einigung Maßnahmen einführen, die den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen der EU für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern beschränken, die EU-Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang bieten. Ziel ist es, die Öffnung geschützter Märkte für Wirtschaftsteilnehmer, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu fördern. Laut Handelsausschuss hätten die Abgeordneten es sowohl geschafft, den Anwendungsbereich des neuen Instruments zu erweitern, als auch durchgesetzt, dass Bieter aus den am wenigsten entwickelten Ländern von den Maßnahmen ausgenommen sind. Das IPI werde die Kommission ermächtigen, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang Unternehmen aus einem Drittland einer IPI-Maßnahme unterworfen werden müssen, je nach Ausmaß der Handelshemmnisse.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am gestrigen Mittwoch seine Position zum „Recht auf Reparatur“ beschlossen und Forderungen formuliert. Aus Sicht des IMCO müssten Verbraucher*innen die Möglichkeit haben, sich für langlebige, reparierbare Produkte zu entscheiden. Gewollte Verschleißerscheinungen und andere „geplante Obsoleszenzen“ seien als „unlautere Geschäftspraktiken“ zu definieren. Ein Legislativvorschlag für ein Recht auf Reparatur sei „eine der wichtigsten EU-Initiativen für 2022“. Das „Recht auf Reparatur“ müsse die Entwicklung und Aspekte des Lebenszyklus von Produkten umfassen, die länger halten und repariert werden können, außerdem eine Kennzeichnung, um Verbraucher*innen besser zu informieren, und die Ausweitung der Garantierechte.

EU-Steuerpolitik: Manifest für eine grüne, gerechte und demokratische europäische Wirtschaft

273 Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler*innen,  Denkfabriken und Gewerkschaften aus der gesamten Europäischen Union haben am Mittwoch in einem Manifest eine grundlegende Reform der EU-Fiskalregeln gefordert. Der Fiskalrahmen müsse mit den sozial-, klima- und umweltpolitischen Zielen der EU in Einklang sein. Eine jährliche Lücke an grünen Investitionen von ungefähr 520 Milliarden Euro und hohe Arbeitslosenquoten unter Jugendlichen in einigen EU-Mitgliedstaaten seien nur zwei Beispiele dafür, dass eine Reform der europäischen Fiskalpolitik dringend notwendig ist. Die aktuelle Fiskalpolitik der EU begrenze Investitionen und die öffentliche Verschuldung der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die EU-Fiskalregeln ausgesetzt. Eine baldige Rückkehr zu diesen Regeln würde zu einer massiven Kürzung öffentlicher Gelder führen, warnen die Organisationen. Diese Gelder seien aber zur Bekämpfung sozialer Ungleichheiten und zur Bewältigung der Klimakrise dringend notwendig. Der EU-Fiskalrahmen müsse mit den sozial-, klima- und umweltpolitischen Zielen der EU in Einklang gebracht werden, heißt es im Manifest, das auch der Deutsche Naturschutzring unterstützt.

Dies wird auch durch eine Meinungsumfrage von Finance Watch und der New Economics Foundation gestützt, in der 5.000 Personen aus Deutschland, Frankreich, Italien, Irland und Dänemark befragt wurden. Einige Ergebnisse:

  • Fast drei von fünf Befragten (59 Prozent) sind der Meinung, dass die Steuervorschriften der EU geändert werden sollten, damit die Regierungen ihre Ausgaben für bessere Bildung, Gesundheit und Sozialfürsorge sowie Arbeitsplätze erhöhen können.
  • 58 Prozent sind der Meinung, dass die Regeln weiterhin flexibel sein sollten, damit die Staaten Kredite zum Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie aufnehmen können.
  • Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Befragten wollen eine Reform der Regeln, um für den grünen Wandel und die Bekämpfung des Klimawandels aufkommen zu können.

Auf Deutschland bezogen hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) Mitte März eine Studie veröffentlicht, in der sechs Thesen zur Rolle von Umweltsteuern und -abgaben für eine ökologische Finanzpolitik vorgestellt werden. In der EU sei Deutschland mit seinem Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen des Staates aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Jahr 2021 von 3,7 Prozent (54 Milliarden Euro) auf einen historischen Tiefststand und damit europäisches Schlusslicht - nur in Luxemburg sei der Anteil noch geringer. Carolin Schenuit, geschäftsführende Vorständin des FÖS, erläuterte: „Viele Menschen denken, Umwelt- und Klimaschutz seien schuld an den steigenden Energiepreisen. Das Gegenteil ist der Fall: Unsere Abhängigkeit von fossilen Energien bringt uns derzeit in große wirtschaftliche Bedrängnis, während die Umweltsteuern an Wert verlieren und dadurch immer weniger zu einer stabilen, langfristigen Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Für die sozial-ökologische Marktwirtschaft brauchen wir eine Trendwende.“ [jg]

Umweltrat: Sustainable batteries: member states ready to start negotiations with Parliament

EU-Parlament:

Steuerpolitik:

DNR et al.: Manifest für eine grüne, gerechte und demokratische europäische Wirtschaft

FÖS: Steigende Emissionen, sinkende Umweltsteuern – die sozial-ökologische Marktwirtschaft braucht eine neue Fiskalpolitik

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