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Neue umweltrelevante Konsultationen vom 07.10.2021
EU-News | 07.10.2021
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Neue umweltrelevante Konsultationen vom 07.10.2021

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c. Pixabay

Bis 22. Oktober: Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren gewonnen werden
Im Rahmen dieser geplanten Verordnung wird ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen geschaffen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden, sowie für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel. Er beruht auf den Erkenntnissen einer Kommissionsstudie über neuartige genomische Verfahren.

Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt aufrechtzuerhalten, die Innovation im Agrar- und Lebensmittelsystem zu ermöglichen und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie beizutragen.

Den Fahrplan kommentieren 

Die Aurelia Stiftung sowie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) haben Formulierungshilfen erstellt, die Sie nutzen können, wenn Sie eine strenge Regulierung neuer Gentechnikverfahren befürworten.

AbL: Teilen Sie der EU-Kommission Ihre Meinung zur Regulierung der neuen Gentechniken mit! 

Aurelia Stiftung: Kampagne Schützt die Biene vor Gentechnik: Gentechnik auch in Zukunft strikt regulieren! 

Bis 26. Oktober: Nachhaltiges EU-Lebensmittelsystem
Dieser Entwurf einer Verordnung zielt darauf ab, das EU-Lebensmittelsystem nachhaltig zu gestalten und die Nachhaltigkeit in alle Maßnahmen im Bereich der Lebensmittelpolitik zu integrieren. Mit der Initiative sollen die allgemeinen Grundsätze und Ziele sowie die Anforderungen an und die Zuständigkeiten aller Akteure im EU-Lebensmittelsystem festgelegt werden.

Den Fahrplan kommentieren 

Bis 27. Oktober: Politischer Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe
Um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu fördern, ist ein klarer politischer Rahmen für die Verwendung von biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen erforderlich. Dies soll eine größere Kohärenz bei der Entwicklung europäischer Politiken fördern, den Umweltschutz verbessern, die Verwirrung der Verbraucher*innen verringern, die Investitionssicherheit im Binnenmarkt erhöhen und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern.

Meinung zum Fahrplan für die geplante Mitteilung abgeben 

Bis 28. Oktober: Ökodesign – Europäische Kommission prüft Notwendigkeit neuer Vorschriften über die Umweltauswirkungen von Photovoltaik
Angesichts der erwarteten Rolle von Photovoltaikprodukten bei der Dekarbonisierung des Energiesystems der EU ist es von entscheidender Bedeutung, dass neu installierte Produkte in der EU umweltfreundlich sind. Daher prüft die Kommission, ob Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Umweltauswirkungen von Photovoltaikprodukten zu regeln.

Fahrplan für die geplante Verordnung kommentieren 

Bis 29. Oktober: Umweltfreundlicherer Landverkehr – vereinfachte Vorschriften für staatliche Beihilfen (neue Ermächtigungsverordnung für Landverkehr)
Wenn nationale Regierungen Beihilfen gewähren wollen, die inländischen Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber EU-Wettbewerbern verschaffen könnten, benötigen sie in der Regel eine Genehmigung der EU. Gruppenfreistellungsverordnungen ermöglichen vereinfachte Verfahren und Ausnahmen von diesen allgemeinen Wettbewerbsregeln für bestimmte Praktiken.

Auf der Grundlage dieses Entwurfs einer Verordnung kann die Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Landverkehr erlassen und so umweltfreundlichere Verkehrsträger fördern und unterstützen. Dies soll dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen.

Den Fahrplan für die Landverkehrsinitiative kommentieren 

Bis 29. Oktober: Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle
Lebensmittelabfälle erschöpfen weiterhin unsere natürlichen Ressourcen und verursachen Treibhausgasemissionen. Ziel dieser Initiative, die Teil der Farm-to-Fork-Strategie ist, ist es, vorbehaltlich einer Folgenabschätzung rechtsverbindliche Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen vorzuschlagen. Sie sollen dazu beitragen, die Auswirkungen der Lebensmittelversorgungskette auf die Umwelt und das Klima zu begrenzen, und somit ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem schaffen.

Den Fahrplan für den Vorschlag einer Richtlinie kommentieren 

Bis 01. November: EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien – Verordnung über kosmetische Mittel
Der Vorschlag für eine Verordnung konzentriert sich auf kosmetische Mittel, insbesondere auf verschiedene Aktionen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der geltenden Vorschriften für kosmetische Mittel.

Den Fahrplan kommentieren 

Bis 02. November bzw. 28. Dezember: Verhinderung des illegalen Artenhandels – Überarbeitung des EU-Aktionsplans
Diese Initiative, mit der der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels überarbeitet werden soll, soll laut EU-Kommission den EU-Organen und den EU-Ländern dabei helfen, ihre Maßnahmen weiter zu koordinieren und die wichtigsten Ursachen des Problems anzugehen.

Den Fahrplan für die Überarbeitung kommentieren (bis 02. November) 

An öffentlicher Konsultation für eine geplante Mitteilung teilnehmen (bis 28. Dezember) 

Parallel läuft eine öffentliche Konsultation, mit der Sie den bestehenden EU-Aktionsplan bewerten können, der im Jahr 2016 verabschiedet wurde. Im Rahmen dieser Bewertung soll untersucht werden, wie sich der Plan auf die Eindämmung des illegalen Artenhandels ausgewirkt hat und ob er zur Ergänzung der nationalen Bemühungen beigetragen hat.

Den EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels bewerten (bis 28. Dezember) 

Bis 01. November bzw. 10. Januar 2022: EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP-Klagen)
Ziel der Initiative ist es, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen bei strategischen Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPP-Klagen) zu schützen. Dabei handelt es sich um Klagen, durch die diese Personen daran gehindert werden sollen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten zu informieren, die von öffentlichem Interesse sind.

Vorschlag für eine Richtlinie: Fahrplan und öffentliche Konsultation 

Empfehlung: Fahrplan und öffentliche Konsultation 

Bis 02. November: Ökologischer Landbau – Handel mit Bio-Erzeugnissen (Durchführungsbestimmungen)
Nach Annahme der neuen Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion, die ab 2021 gelten wird, müssen nun Durchführungsbestimmungen für den Handel mit Bio-Erzeugnissen erlassen werden.

An der Konsultation zum Entwurf einer Durchführungsverordnung teilnehmen 

Bis 03. November: Schwere Nutzfahrzeuge – schlankere Meldepflichten im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1859
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1859 der Kommission müssen Hersteller einen zusätzlichen Parameter für schwere Nutzfahrzeuge überwachen und melden, erstmals bis zum 30. September 2020. Die Kommission hat die in dieser ersten Runde gemeldeten Daten ausgewertet und festgestellt, dass die Ergebnisse in Bezug auf die CO2-Emissionen konstant geblieben sind. Daher kann die Pflicht zur Meldung der Daten bis zum 30. September 2021 entsprechend angepasst werden, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Hersteller zu vermeiden.

Entwurf der Durchführungsverordnung kommentieren 

Bis 08. Dezember: Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, um den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern
Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten und alle anderen Interessenträger auf, zu geplanten Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Stellung zu nehmen. Ziel der geplanten Überarbeitung ist es, Änderungen an mehreren Beihilfeleitlinien, darunter Umweltschutz- und Energiebeihilfen, zu berücksichtigen und die öffentliche Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels in der EU weiter zu erleichtern.

Staatliche Beihilfen: Kommission holt Stellungnahmen zum Entwurf eines Vorschlags ein, der die Durchführung staatlicher Beihilfen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels weiter erleichtern soll 

Bis 24. Januar 2022: Digitalisierung des Energiesektors – EU-Aktionsplan
Der Aktionsplan soll aus Sicht der Kommission dazu beitragen, einen wettbewerbsorientierten Markt für digitale Energiedienstleistungen und digitale Energieinfrastrukturen zu entwickeln, die cybersicher, effizient und nachhaltig sind.

Die geplante Mitteilung der Kommission kommentieren 

Zusammengestellt von Ann Wehmeyer

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Einen Überblick über alle laufenden Konsultationen finden Sie hier:

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